23 Mär

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Wildbret & Hygiene

Die Themen Wildbrethygiene und die Vermarktung von Wildfleisch unterliegen stetigen Veränderungen.
Der Jäger gilt zwar, wenn er seine Jägerprüfung nach dem 1. Februar 1987 abgelegt hat, als ausreichend geschult und darf damit Wild oder Wildfleisch in kleinen Mengen an Endverbraucher oder den Einzelhandel vermarkten (Strecke eines Jagdtages), durch das EU-Lebensmittelrecht bestehen hier allerdings mittlerweile weitere Anforderungen. 
Auch neue Krankheiten, wie z.B. die ASP führen immer wieder zu weiterem Informationsbedarf.

Letztlich gehört die Weiterbildung ohnehin zu den Grundsätzen der Waidgerechtigkeit, diese Beiträge möchten den Jäger bei der Informationsbeschaffung unterstützen und dem am Wildbret interessierten Bürger die Möglichkeit bieten sich über das Lebensmittel Wild zu informieren.

Sicher können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben aber zumindest bei der Informationssuche unterstützen.

Jetzt herunterladen: Die neue DJV-Broschüre „Wissenswertes zur Afrikanischen Schweinepest“. Es werden Symptome, Krankheitsbilder mit pathologisch-anatomischen Auffälligkeiten sowie Verbreitungswege des ASP-Virus beschrieben. Zudem gibt es für Jäger wichtige Tipps zur Seuchenprävention. Der DJV bittet um Verbreitung. Download: http://bit.ly/Broschüre_ASP

Sie legen Wert auf hochwertige Lebensmittel? Dann können Sie bei Wildbret aus Hessen nichts falsch machen, denn hierbei handelt es sich um Produkte, die regional und garantiert naturbelassen sind.

Da dem Erleger die Rolle des Fleischkontrolleurs zugewiesen wird, ist die Befähigung zur Einschätzung ob Groß- oder Kleinwild für den menschlichen Verzehr als genusstauglich einzuschätzen ist unerlässlich.

Wildbrethygiene und Vermarktung - Jäger sind „kundig“ im Sinne des Lebensmittelhygienerechts

Vier Verordnungen über Lebensmittelhygiene und -sicherheit wurden nach vierjähriger Diskussion und zwei Lesungen im Europaparlament vom EU-Ministerrat am 16. April 2004 angenommen und traten am 1. Januar 2006 in Kraft.

Von den Regelungen ausgenommen ist die direkte Abgabe von Wild oder Wildfleisch in kleinen Mengen durch Jäger an den Endverbraucher, z.B. einen Bekannten oder Jagdfreund, sowie an lokale Einzelhändler wie Gaststätten oder Wildeinzelhandelsgeschäfte.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat eine umfassende Wildbrethygiene-Videoreihe auf Youtube und zum Download auf der Webseite WILD auf WILD veröffentlicht.
In diesem Beitrag werden die Videos verlinkt und die kurzen Inhaltsangaben der benannten Webseite WILD auf WILD werden erklärend ergänzt.

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