23 Mär

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Um den oft unausweichlichen Mähtod der Rehkitze in der Mahd-Saison zu verhindern, unterstützt die Jägervereinigung die Jäger und Landwirte bei der Suche und Rettung der Tiere.
Zusätzlich zu Maßnahmen wie der Vergrämung 12 bis 24 Stunden vor der Mahd oder einer angepassten Mähstrategie - von innen nach außen - werden von ehrenamtlichen Teams zwei Wärmebilddrohnen eingesetzt.
Da eine ständige Verfügbarkeit nicht gewährleistet werden kann, ist eine möglichst gute Vorplanung unabdingbar.

Im ersten Schritt geht es nur darum, dass wir rechtzeitig Informationen über die Lage der Wiese bekommen.
Ein genauer Zeitpunkt der Mahd muss im ersten Schritt noch gar nicht bekannt sein, bekannte Flächen lassen sich einfacher priorisieren, als eine völlig unbekannte Fläche die erst 48h vor dem Mähen gemeldet wird.

Sofern Sie also Interesse an unserer Unterstützung haben - Klicken Sie auf den Button.

Traditionell sind Hege und Jagd eng miteinander verbunden. Es geht bei der Hege nicht nur darum, den Lebensraum des jagdbaren Wildes zu fördern. Sondern die Lebensgrundlage der gesamten Flora und Fauna ist zu schützen, zu erhalten und gegebenenfalls zu verbessern.

Geeignete reviergestalterische und revierverbessernde Maßnahmen sind die Neuanlage und Pflege von Hecken, Remisen, Feldgehölzen, Feuchtbiotopen, Wildäckern, Wildwiesen, Verbiss- und Prossholzgärten, stufigen Waldrändern etc.

Schon immer gibt es Faktoren wie z.B. den Klimawandel, auf die der Jäger als Heger keinen Einfluss hat. Hinzu kommt, dass die Jagdausübungsberechtigten sich heutzutage mit den immer stärker divergierenden Interessen des Naturschutzes, der Ethik, des Tierschutzes, der Bewirtschaftung etc. auseinander setzen müssen. Dies ist unverständlich, da die Jäger die Aspekte des Natur- und Tierschutzes und der Bewirtschaftung berücksichtigen. Auch haben sie die Pflicht, artgerecht zu hegen und weidgerecht zu bejagen. Es ist ein immer größerer hegerischer Aufwand erforderlich, um der Verschlechterung der Lebensgrundlage unserer Wildtiere entgegenzuwirken.

Die veränderten Lebensräume unserer Wildtiere erfordern ganzheitliches Denken, nachhaltige Maßnahmen der Hege und damit auch die Entwicklung neuer Lösungen.
Daher ist es auch dringend erforderlich, dass die unterschiedlichen Interessengemeinschaften zusammenarbeiten, um das Ziel „Die Vielfalt der wildlebenden Tiere und Pflanzen im jeweiligen Naturraum […] zu erhalten.“ (§1 HJagdG, Abs.2)


Hegegemeinschaften in Hessen

A. Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage für die Bildung von Hegegemeinschaften in Hessen bildet
§9 HJagdG, Abs. 1 (Hessisches Jagdgesetz, Geltungszeitraum: 01.01.2001 – 31.12.2021):

„Zusammenhängende Jagdbezirke, die einen bestimmten, gemeinsamen Lebensraum für das Wild umfassen, bilden den räumlichen Wirkungsbereich einer Hegegemeinschaft. Mitglieder einer Hegegemeinschaft sind die Jagdausübungsberechtigten, Eigenjagdbesitzer und in gemeinschaftlichen Jagdbezirken die Jagdgenossenschaften, vertreten durch deren Vorstand. Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Forstamtes, dessen Jagdfläche im Gebiet der Hegegemeinschaft liegt, ist Mitglied für das Land in seiner Eigenschaft als Jagdausübungsberechtigter und Jagdrechtsinhaber. Die Mitglieder können sich vertreten lassen. Weitere fachkundige Personen sollen in die Hegegemeinschaft aufgenommen werden. Die Hegegemeinschaft gibt sich eine Satzung.“

B. Aufgaben der Hegegemeinschaften

Die Verordnung für das Land Hessen vom 10.12.2015 regelt im Fünften Teil, §35 die Aufgaben der Hegegemeinschaften. Damit obliegt ihnen die Aufgabe, Wildtiere zu hegen, zu pflegen und zu regulieren.

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