Pflicht zum Einsatz von ausgebildeten Jagdhunden

Aus Gründen des Tierschutzes muss für jedes Jagdrevier ein speziell ausgebildeter und geprüfter Jagdhund für die Nachsuche von verletztem Wild zur Verfügung stehen.
Ebenso ist es Vorschrift, dass bei der Such-, Drück- und Treibjagd sowie bei der Jagd auf Federwild wie Wildenten und Fasanen ein brauchbarer Jagdhund eingesetzt wird.

Im Bewusstsein der heutigen Jägerschaft nimmt der ethische Grundgedanke des waid- und tierschutzgerechten Jagens einen hohen Stellenwert ein. Der Hund ist unentbehrlicher bei der Suche nach angeschossenem oder verunfalltem Wild, dies spiegelt das Motto "Jagd ohne Hund ist Schund" wieder.

Prüfungen der Jagdgebrauchshunde

Die Prüfungen der Jagdgebrauchshunde haben zweierlei Funktionen. Zum einen sind sie für den Züchter wertvolles Hilfsmittel, um die Qualität seiner Zucht zu erkennen. Zum anderen bestätigen die Prüfungen die Brauchbarkeit des Jagdhundes und seine Einsatzfähigkeit im vielseitigen Jagdbetrieb.

Zur Ermittlung der „Brauchbarkeit“ hat beispielsweise das Land Hessen eine eigene Brauchbarkeitsprüfungsordnung, die BPO-Hessen erlassen. Die Brauchbarkeitsprüfung hat den Zweck, die jagdliche Brauchbarkeit von Jagdhunden für den praktischen Jagdbetrieb festzustellen.

Ausbildung der Hunde

Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss einer Hundeprüfung ist eine intensive Vorbereitung in Wald, Feld und im Wasser.
Hierzu veranstaltet die Jägervereinigung Oberhessen e.V. spezielle Vorbereitungslehrgänge. In diesen Kursen werden die Hunde unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht auf Ihre zukünftigen Arbeiten vorbereitet. Auch mancher Hundeführer kann hier noch praktische Tipps mitnehmen, denn oftmals liegt es nicht nur am Hund, wenn dieser „patzt“. Nur wenn eine gute Bindung zwischen Hund und Führer besteht, wird die Zusammenarbeit zwischen beiden zur „Erfolgsstory“.

Vollständige Informationen zum Thema Hunde finden Sie im HUNDE-Bereich unserer Homepage. Lehrgangstermine und Prüfungstermine entnehmen Sie unserem Kalender.