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Nach dem Teilerfolg der FDP-Klage (Teilerfolg, da sich die Freigabe nur auf Jungtiere beschränkt), hat sich das Ministerium dazu durchgerungen, die vom Hessischen Staatsgerichtshofs für verfassungswidrig erklärten Schonzeiten zu revidieren und dies mit dem Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 13/2020 ab dem 01.04.2020 in Kraft gesetzt.

Die Jägervereinigung Oberhessen e.V. wünscht allen ein gesundes neues Jahr 2020

Verlängerung / Neuausstellung des Jagdscheins nach dem Inkrafttreten des Waffengesetzes am 20.02.2020

Erläuterungen Vogelsbergkreis 

Antragsformular Untere Jagdbehörde Vogelsbergkreis 

Antragsformular Untere Jagdbehörde Kreis Gießen 

Frage-Antwort-Papier Novelle Waffenrecht 

Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 der umstrittenen Änderung des Waffengesetzes zugestimmt, welche voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft tritt.
Die beschlossenen Änderungen gehen weit über die Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie hinaus und werden einen erheblichen bürokratischen Aufwand verursachen. 

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