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    Hundewesen
     

     

    Pflicht zum Einsatz von ausgebildeten Jagdhunden

    Aus Gründen des Tierschutzes muss für jedes Jagdrevier ein speziell ausgebildeter und geprüfter Jagdhund für die Nachsuche von verletztem Wild zur Verfügung stehen.

    Ebenso ist es Vorschrift, dass bei der Such-, Drück- und Treibjagd sowie bei der Jagd auf Federwild wie Wildenten und Fasanen ein brauchbarer Jagdhund eingesetzt wird.

     

    Prüfungen der Jagdgebrauchshunde

    Die Prüfungen der Jagdgebrauchshunde haben zweierlei Funktionen. Zum einen sind sie für den Züchter wertvolles Hilfsmittel, um die Qualität seiner Zucht zu erkennen. Zum anderen bestätigen die Prüfungen die Brauchbarkeit des Jagdhundes und seine Einsatzfähigkeit im vielseitigen Jagdbetrieb.

    Zur Ermittlung der „Brauchbarkeit“ hat beispielsweise das Land Hessen eine eigene Prüfungsordnung, die „JEPO“, erlassen. Geprüft werden hierbei die Hunde auf die Arbeit „nach dem Schuss“, Gehorsam und Wesensfestigkeit.

     

    Ausbildung der Hunde

    Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss einer Hundeprüfung ist eine intensive Vorbereitung in Wald, Feld und im Wasser.

    Hierzu veranstaltet die Jägervereinigung Oberhessen e.V. spezielle Vorbereitungslehrgänge. In diesen Kursen werden die Hunde unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht auf Ihre zukünftigen Arbeiten vorbereitet. Auch mancher Hundeführer kann hier noch praktische Tipps mitnehmen, denn oftmals liegt es nicht nur am Hund, wenn dieser „patzt“. Nur wenn eine gute Bindung zwischen Hund und Führer besteht, wird die Zusammenarbeit zwischen beiden zur „Erfolgsstory“.  

     

     

     

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    Formulare

    Hier können Sie die notwendigen Anmeldeformulare für Hundeprüfungen herunterladen:

    Formblätter vom Jagdgebrauchshundverband (JGHV)

    Nennung zur Jagdeignungsprüfung (JEP)

    Weitere Informationen über Jagdgebrauchshunde und Hundeprüfungen 


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