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Pressemitteilungen 2005
In Wald und Flur grassiert die Fuchsräude(01.12.2005)Jägervereinigung Oberhessen warnt vor auffälligen Tieren - Krankheit ist auch auf Menschen übertragbarREGION (rsl). An der Kreisgrenze Gießen/Vogelsberg wurden in den letzten Wochen bei auffälligen Füchsen drei Fälle von Fuchsräude diagnostiziert. In diesem Zusammenhang bittet der Vorsitzende der Jägervereinigung Oberhessen e.V., Helmut Nickel die Bevölkerung, jeglichen Kontakt mit zahm wirkenden Füchsen zu vermeiden und sofort den zuständigen Jagdpächter zu informieren. "Wenn Wildtiere ihre natürliche Scheu vor dem Menschen verlieren, ist Vorsicht geboten. Diese Tiere sind in der Regel krank und es besteht immer ein hohes Infektionsrisiko", warnt Nickel. Fuchsräude sei auf andere Säugetiere und auch auf Menschen übertragbar. Epidemieartige Ausbrüche seien seither jedoch lediglich bei sozial lebenden Tieren, wie Fuchs und Wolf festgestellt worden.Die Gefahr der Infektion sollte jedoch nicht unterschätzt werden, denn Hunde oder Katzen könnten nach einem unbemerkten Kontakt mit einem erkrankten Fuchs auch ganze Familien anstecken, ohne dass dies zunächst bemerkt wird. Dies gilt auch für Kontakte mit Weidevieh. Um ein weitere Verbreitung der Räude zu unterbinden, sei es letztendlich auch eine moralische Verpflichtung für die Jägerinnen und Jäger, den Fuchs entsprechend scharf zu bejagen. Auslöser für die Fuchsräude ist die so genannte "Grabmilbe" Sarcoptes scabiei. Die Sarcoptes-Milbe lebt in der obersten Hautschicht ihres Wirtstieres, wo sie sich von Zell- und Gewebsflüssigkeit ernährt. Weibliche Milben bohren Gänge in die Haut, in die sie ihre Eier legen. Ein Weibchen legt während seiner drei- bis vierwöchigen Lebenszeit etwa 50 Eier. Die Entwicklung vom Ei über ein Larven- und Nymphenstadium zum adulten Tier dauert etwa 10 bis 20 Tage. Ohne Wirt überlebt die Milbe maximal 18 Tage. Die Krankheit zeigt bei befallenen Füchsen kahle Stellen am Kopf und Körper, sowie ein schuppiges Hautbild. Die Tiere leiden unter einem starken Juckreiz und scheuern die befallenen Hautstellen auf. Dies wiederum führt zu Sekundärinfektionen. Außerdem geht mit fortschreitender Erkrankung eine zunehmende Abmagerung einher. Die Erkrankung verläuft bei Wildtieren tödlich. Für infizierte Menschen und Haustiere gibt es Therapiemethoden. Nickel empfiehlt Tierhaltern, bei deren Tier ein Räudebefall festgestellt wurde, sich selbst sofort einer Therapie zu unterziehen. Giessener Anzeiger 01.12.2005 In Oberhessen wird Wild serviert(03.11.2005)KREIS GIESSEN (rsl). Nach den durchweg positiven Resonanzen aus Politik und Wirtschaft, den teilnehmenden Gastronomiebetrieben, sowie vom Verbraucher selbst, fühlt sich die Jägervereinigung Oberhessen e.V. in der Durchführung der zweiten Oberhessischen Wild-wochen bestärkt. "Drückjagd-Steuer" abgewendet?Auf der Suche nach immer neuen Einnahmequellen ist der Erfindungsreichtum kommunaler Behörden fast unerschöpflich.So kamen findige Köpfe im mittelhessischen Regierungsbezirk Gießen auf die Idee, die Durchführung von Drückjagden in Revieren, die von öffentlichen Straßen durchschnitten werden, antrags- und meldepflichtig zu machen.Im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht waren Revierinhaber zwar bisher schon verpflichtet, in geeigneter Form Verkehrsteilnehmer auf die sich daraus ergebenden Gefahren aufmerksam zu machen. Dafür jedoch schien einigen Verwaltungsbehörden der dafür erforderliche Sachverstand der verantwortlichen Jäger unzureichend zu sein. Statt dessen verlangten diverse Kreisverwaltungen, mindestens zwei Wochen vor einer geplanten Drückjagd die "Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Sicherung des Straßenverkehrs bei Drückjagden" zu beantragen. Unter Hinweis auf § 45 StVO (Straßenverkehrsordnung) seien angeblich ausschließlich Mitarbeiter der Straßenmeisterei befugt, am Tag der Jagd die "Wildwechsel"-Schilder an geeigneten Stellen der durchs Revier führenden Straßen auf- und abzubauen. Die dabei entstandenen Personal- und Sachkosten hatte natürlich der Organisator der Drückjagd zu übernehmen. Bei dieser geschilderten Vorgehensweise kamen schnell Rechnungen in Höhe von mehreren hundert Euro zusammen. Die vom Personalabbau betroffenen hessischen Straßenmeistereien wären sicherlich nicht problemlos in der Lage gewesen, landesweit bei allen Drückjagden die erforderliche Warnbeschilderung zu übernehmen. DJZ-Leser und Jagdpächter Helmut Nickel von der Jägervereinigung Oberhessen wollte sich mit der kostenintensiven Genehmigungspraxis für Drückjagden nicht abgeben, sondern bat sowohl den LJV als auch den zuständigen Wirtschafts- und Verkehrsminister Alois Rhiel um Unterstützung. Dort war die sonderbare Genehmigungspraxis bis dahin nicht bekannt. Unter Hinweis auf die Praxis in anderen Bundesländern empfahl LJV-Präsident Dietrich Möller dem Verkehrsminister eine Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens. Letztlich auch, um der Schweinepest-Gefahr unbürokratisch begegnen zu können. Recherchen der DJZ ergaben, dass das mittelhessische Genehmigungsverfahren für Drückjagden in den anderen Landesteilen weitgehend unbekannt war. Beim Landesbetrieb "HessenForst" haben sich die Verantwortlichen mit den hessischen Ämtern für Straßen- und Verkehrswesen arrangiert. Abgesehen davon, dass "HessenForst" seine Bediensteten in Seminaren besonders auf die Organisation von Drückjagden vorbereitet und dabei die Verkehrssicherungspflicht mit einbezieht, stellen die Landesförster ihre Warnschilder an gefährdeten Straßenabschnitten selbst auf. Dadurch wird die kostenintensive Beteiligung der Straßenmeistereien nicht erforderlich. Jagdlichen Praktikern war sehr schnell bewusst, dass das umständliche Genehmigungsverfahren der Verwaltungs- und Straßenverkehrsbehörden die Drückjagden zur Reduzierung des Schwarzwildes eher verhindert als begünstigt. Spontanes Durchdrücken eines Maisfeldes im Sommer oder einer Dickung nach Neuschnee wären nach dieser umständlichen Regelung überhaupt nicht möglich. Im Februar 2005 teilte Verkehrsminister Rhiel dem Vorsitzenden der Jägervereinigung Oberhessen, Helmut Nickel, schriftlich mit, dass er nach Rücksprache mit Polizei- und Verkehrsbehörden zu einer Kompromiss-Lösung gefunden habe, die den Jägern sicher entgegen komme. Folgende Verfahrensweise soll nun angewandt werden: "...Unabhängig davon, wer Verkehrsschilder aufstellt, muss eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung vorliegen und die Möglichkeit einer Überprüfung der korrekten Aufstellung durch die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde oder Polizei gegeben sein. Die Anordnung kann im Rahmen einer Allgemeinverfügung erfolgen, solange sich diese auf Zeichen 142 StVO (Wildwechsel) mit Zusatzschild (Datum, ggfls. Uhrzeit) bezieht. In dieser Allgemeinverfügung wird auf Antrag die Aufstellung der Schilder zunächst ohne Angabe von Ort und Zeit angeordnet. Der Antragsteller ergänzt die Angaben von Zeit und Ort, wenn diese feststehen und teilt sie unverzüglich der zuständigen Straßenverkehrsbehörde mit..." (Zitat Minister Rhiel). Mit dieser Ministerentscheidung ist für die betroffenen Jagdpächter Mittelhessens zwar eine Verbesserung gegenüber vorher eingetreten, als optimale Lösung erscheinen die immer noch zwingend vorgeschriebenen verkehrsrechtlichen Anordnungen zur Sicherung des Straßenverkehrs bei Drückjagden keineswegs. Abgesehen davon, dass vor Beginn der Drückjagdsaison bei den Kommunalverwaltungen immer noch ein Genehmigungsverfahren erforderlich ist, muss der Warneffekt durch die zusätzlich aufgestellten "Wildwechsel"-Schilder angezweifelt werden. Ob die Verkehrsteilnehmer dann auch noch die Zusatzschilder mit Datum und Uhrzeit im Vorbeifahren wahrnehmen und vor allem beachten, ist ebenfalls nicht sicher zu erwarten. -wex-Quelle: DEUTSCHE JAGD ZEITUNG (DJZ) Ausgabe Juli 2005
Tonlage ist von großer Bedeutung(23.06.2005)STOCKHAUSEN (ld). ![]() 23.06.2005 Daten und Fakten belegen: Jagd ist NaturschutzJäger entlasten öffentliche Haushalte jährlich um rund 40 Millionen Euro
Rund 70.000 biotopverbessernde Maßnahmen und Projekte führen Jäger jährlich in Deutschland
Oberhessen-Jäger fragen nachVereinigung erkundigt sich nach Meinungen und Wünschen - Preise als Dankeschön
Giessener Anzeiger
Vorbildlich: Ehrung bei JägervereinigungKREIS GIESSEN (hs). Zwei ganz besondere Ehrungen für herausragende Leistungen im Naturschutz
Jägervereinigung mit erstem Jahr rundum zufriedenKREIS GIESSEN (hs). Es war eine gelungene Premiere, die erste Hauptversammlung der Jägervereinigung Oberhessen nach ihrer Gründung im Mai vergangenen Jahres. Vorsitzender Helmut Nickel präsentierte den Mitgliedern in Reiskirchen eine positive Bilanz.Nickel betonte, dass man angetreten sei mit dem Hauptziel, die Interessen der Jäger zu vertreten. Darunter verstehe man nicht nur die Durchsetzung von Forderungen, sondern auch die Beseitigung von Missständen sowie ein Angebot von Veranstaltungen, die der Ausübung des Waidwerkes und der Jägerschaft dienlich seien. Das Thema "Verkehrssicherung bei Drückjagden" stand immer wieder im Mittelpunkt. Nickel verwies auf gestellte Anträge und Vorsprachen im zu-ständigen Ministerium in Wiesbaden. Dabei ging es stets um eine Entbürokratisierung. Dass die Vereinigung gute Arbeit leiste, zeige auch die Tatsache, dass andere Vereine erfolgreiche Veranstaltungen nachahmten. Ab sofort werde man in die Jungjägerausbildung einsteigen. Der erste Lehrgang wird Anfang April gestartet. Mit dem Schützenverein Ettingshausen ist man über-eingekommen, dass Mitglieder der Jägervereinigung Oberhessen hier ihre Gewehre einschießen können. Am 22. April findet in der Gallushalle in Grünberg eine Info-Veranstaltung mit der Berufsgenossenschaft statt, und am 16. Juni ist von 18 bis 22 Uhr im Landhotel Gärtner in Flensungen ein Blattjagdseminar in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift "Wild und Hund" vorgesehen. Horst Metzger verlas den Kassenbericht. Prüfer waren Klaus Schmitt und Karl-Heinz Göbel. In den Ausschuss für Artenschutz, Naturschutz und Biotoperhaltung wurden Andreas Kaletsch, Jens Anders und Dietmar Volk gewählt. Hinzu kommen noch je ein Vertreter für die Hegegemeinschaft und den Bauernverband. Helmut Nickel und Andreas Kaletsch gehören dem Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit an, Obfrau für das Jagdhornblasen ist Inge Kleinschmitt-Metzger und Obmann für das Schießwesen Heiko Hennings. Dem Ausschuss für Jagdrechtsangelegenheiten gehören Lorenz Keil und K. Schmidt an. Als Vertreter der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer kommen Richard Bingel sowie Kreisjagdberater Prof. Dr. Alexander als beratende Mitglieder dazu. Von der Arbeitsgemeinschaft der Hegegemeinschaftsvorsitzenden ist noch ein Vertreter zu benennen. Einstimmig beschloss die Versammlung die Empfehlung an die Untere Jagdbehörde, das Mandat für den Kreisjagdberater Herzog und für den stellvertretenden Kreisjagdberater Prof. Dr. Ernst Petzinger zu verlängern. Giessener Anzeiger 14.03.2005 Minister dankt Oberhessen-JägernPetition zur Verkehrssicherung bei Treibjagden fand in Wiesbaden mehr als Beachtung KREIS GIESSEN (rsl). "Was lange währt, wird endlich gut." Mit diesem Zitat kommentierte der Vorsitzende der Jägervereinigung Oberhessen, Helmut Nickel, in einer Pressemitteilung den Eingang eines Schreibens vom Hessischen Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Bereits im September 2004 hatte die Jägervereinigung Oberhessen e.V. eine Petition an den Minister gerichtet, um eine einheitliche, unbürokratische und vor allem bezahlbare Regelung für die Verkehrssicherung bei Treibjagden in Straßennähe zu erhalten.In dem persönlichen Schreiben an Nickel bedankt sich der Minister für die Schilderung der Problematik. Er habe - so wörtlich - "das im Schreiben der Jägervereinigung Oberhessen geschilderte Anliegen zum Anlass genommen, in einer Dienstbesprechung zur Straßenverkehrssicherung mit den Regierungs- und Polizeipräsidenten sowie dem Hessischen Landesamt am 9. 12. 2004 mit dem Ziel erörtern zu lassen, eine praxisgerechte und möglichst unbürokratische Lösung zu finden." "Nun geht es darum, die im Ministerium erarbeitete Verfahrensweise über die Regierungspräsidien in den Kreisverwaltungen umzusetzen. Das Ergebnis hat unsere Erwartungen jedenfalls noch übertroffen und wenn es zu Problemen mit der Umsetzung kommt, stehen wir wieder auf der Matte", berichtet Nickel weiter. Nach Nickels Worten bleibt es zwar bei der Einholung einer Genehmigung, einer so genannten "Verkehrsrechtlichen Anordnung". Die müsse jeder einholen, gleich wer Schilder aufstelle. Diese Anordnung könne jedoch neuerdings im Rahmen einer "Allgemeinverfügung" erfolgen, solange sich diese auf das Zeichen 142 StVO (Wildwechsel) mit Zusatzschild (Datum und gegebenenfalls Uhrzeit) bezieht. Diese Allgemeinverfügung enthalte zunächst keine Angaben über Zeit und Ort. Der Antragsteller könne dann, wenn Zeit und Ort feststehen, dies der zuständigen Behörde mitteilen und nachmelden. "Insgesamt bringt diese Regelung eine große Erleichterung mit sich und vor allem ent-stehen keine unkalkulierbaren Kosten", fasst Nickel zusammen. Allerdings müssten auch alle Verkehrsteilnehmer dem Schild "Wildwechsel" mehr Beachtung schenken. Vor allem dann, wenn dieses plötzlich an einem Ort an einer ungewohnten Stelle stehe. Giessener Anzeiger 25.2.2005 |
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KREIS GIESSEN (rsl). "Was lange währt, wird endlich gut." Mit diesem Zitat kommentierte der Vorsitzende der Jägervereinigung Oberhessen, Helmut Nickel, in einer Pressemitteilung den Eingang eines Schreibens vom Hessischen Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Bereits im September 2004 hatte die Jägervereinigung Oberhessen e.V. eine Petition an den Minister gerichtet, um eine einheitliche, unbürokratische und vor allem bezahlbare Regelung für die Verkehrssicherung bei Treibjagden in Straßennähe zu erhalten.